SCHIEDSGUTACHTEN

Für eine außergerichtliche Einigung können mich zerstrittene Parteien als Schiedsgutachter anrufen – um schnell Klarheit zu haben, Kosten zu sparen und ein langes Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie erhalten eine unabhängige, unparteiische Stellungnahme in einem umstrittenen Sachverhalt. An das Ergebnis des neutralen Gutachtens sind beide Parteien anschließend gebunden.

Als Schiedsgutachter werde ich für Sie tätig, wenn Sie sich mit der Gegenseite im Streitfall einigen können, dass ich im Auftrag beider Vertragsparteien ermittle. Als Sachverständiger treffe ich dann die erforderlichen Tatsachenfeststellungen aufgrund meines Sachverstandes, meiner Erfahrung und anhand von Messwerten und technischen Prüfverfahren. Die getroffenen Feststellungen müssen beide Parteien gegen sich verbindlich gelten lassen. Die außergerichtliche Tätigkeit als Schiedsgutachter dient vor allem der Streitvermeidung und der Schlichtung, kommt damit schneller zu einem Ergebnis und spart Kosten, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringen würde.  

Die Berufung eines Schiedsgutachters erfolgt immer im Privatauftrag. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Parteien zuvor über das Hinzuziehen eines Schiedsgutachters geeinigt haben. Ich selbst bin als Schiedsgutachter nicht an dieser Abrede beteiligt.

Mit dem Schiedsgutachtervertrag wird eine verbindliche Verabredung zwischen den Parteien und dem Schiedsgutachter abgeschlossen. Der Schiedsgutachter prüft den Schaden sachbezogen und objektiv. Er hat sich ausschließlich auf die Beurteilung der ihm von den Parteien vorgegebenen Beweisfragen zu beschränken. Der Sachverständige befindet nicht über die sich daraus ergebenden Pflichten für die Parteien und trifft keine Entscheidung über etwaige Rechtsfolgen.

Die Parteien haften für die anfallenden Kosten des Sachverständigen als Gesamtschuldner. 

Rechtliche Hinweise: Sollten die Parteien später wegen eines Streits über die Rechtsfolgen ein Gericht anrufen, ist das Gericht an die Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachters gebunden und kann keine erneute Beweisaufnahme anstrengen.

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Euro FEN – Sachverständigenkreis Fliesen, Estrich, Naturstein

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