Die Handwerkskammern bestellen und vereidigen Handwerksmeister oder Ingenieure als Sachverständige, die über besondere Fachkunde in ihrem Handwerksbereich verfügen. Eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Handwerkskammern oder den jeweiligen Innungen. Der Fachkundenachweis eines Sachverständigen wird von den zuständigen Fachverbänden geprüft. Durch diese Prüfung und die jährlich erforderlichen Fortbildungen, ist gewährleistet, dass der Sachverständige über die notwendigen Kenntnisse und Geräte auf dem neuesten Stand der Technik verfügt.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Daher sollten Sie bei der Beauftragung eines Sachverständigen unbedingt darauf achten, dass er öffentlich bestellt und vereidigt worden ist. Damit ist gewährleistet, dass der Sachverständige über geprüftes Wissen zum jeweiligen Fachgebiet verfügt. Der Sachverständige ist aufgrund seiner besonderen Fachkunde in der Lage, bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern zu vermitteln. Er kann feststellen, ob die Leistungen des Handwerkers fachgerecht ausgeführt worden sind. Und er kann im Vorfeld beratend mitwirken.
Gerichte bestellen den Sachverständigen als Gutachter bei einem Rechtsstreit. Der Sachverständige dient dem Richter als Helfer. Bei einem Ortstermin nimmt er den Streitfall für den Richter in Augenschein. Er überprüft die handwerkliche Ausführung aufgrund der dem Auftrag zugrunde gelegten Vertragsunterlagen. Die Leistungen des ö.b.u.v. Sachverständigen sind nicht kostenlos. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen wird im Regelfall ein Kostenvorschuss in der Höhe der zu erwartenden Kosten anfallen. Die Abrechnung erfolgt zumeist über eine Stundenlohnvereinbarung.
Immer dann, wenn das eigene Fachwissen nicht ausreicht, um eine Sachlage selbst beurteilen zu können, beispielsweise die Ursache für einen Schaden zu finden oder einen drohenden Schaden durch die richtige Entscheidung abzuwenden (im Bauprozess). Ein Sachverständigen-Gutachten kann die Beweislage für ein Gerichtsverfahren sichern, einen Schaden analysieren, Schadensursachen ermitteln und Verantwortlichkeiten klären.
Ein Schiedsgutachten kann mehrere zerstrittene Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung bewegen, wenn im Vorhinein mindestens zwei Parteien beschlossen haben, das Ergebnis des Gutachtens anzuerkennen.
Per Telefon oder Mail können Sie Ihre Begutachtungsfragen vorformulieren, die von mir mit einem schriftlichen Gutachtenauftrag beantwortet werden.
In dem Ihnen zugesandten Gutachterauftrag werden die zu erwartenden Kosten genannt. Dabei sind die Gutachterleistungen im Voraus zu überweisen.
Das ist je nach Umfang des Gutachtens unterschiedlich. Ein Gutachten kann innerhalb einer Woche fertiggestellt sein. Wenn aber zum Beispiel Analysen in Fremdinstituten beauftragt werden oder mehrere Ortstermine eingeplant werden müssen, ist mit einer schriftlichen Fertigstellung erst nach etwa drei Wochen zu rechnen. Der zu erwartende Zeitraum wird im Gutachtenauftrag genannt.
Die Aufgabe eines ö.b.u.v. Sachverständigen ist es, Messergebnisse und Schlussfolgerungen verständlich, schlüssig und gut strukturiert in einem Gutachten zu beschreiben. Die Zusammenhänge werden nachvollziehbar und detailliert erläutert. Meine Gutachten sind stets auf für den Nichtfachmann verständlich.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an mich.
IfS - Institut für Sachverständigenwesen e.V.
BVS – Bundesverband öffentlich bestellter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Euro FEN – Sachverständigenkreis Fliesen, Estrich, Naturstein